Herzlich Willkommen
bei der Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht e.V. (AuF)

Fachanwaltsordnung (FAO)
In Deutschland gibt es derzeit [Stand: 01.01.2015] 163.513 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nur ein geringer Teil von ihnen (9.367) besitzt eine Fachanwaltsqualifikation für das Fachgebiet Familienrecht [ebenfalls Stand: 01.01.2015]; und nur diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen sich nach der Fachanwaltsordnung auch »Fachanwältin« bzw. »Fachanwalt« für Familienrecht nennen. Die jeweiligen Rechtsanwaltskammern dürfen die Erlaubnis, diesen Titel »Fachanwältin« bzw. »Fachanwalt« zu führen, nur dann erteilen, wenn bestimmte, in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelte Voraussetzungen vorliegen:

(1) Besondere theoretische Kenntnisse (§ 2 Abs. 2 FAO) müssen »auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird«. In aller Regel ist insoweit für den Fachbereich Familienrecht eine spezielle Fachanwaltsausbildung (Lehrgang mit 120 Stunden) zu besuchen, in dessen Rahmen eine bestimmte Anzahl von Klausuren absolviert werden muß.

(2) Besondere praktische Erfahrungen (§§ 2, 5, 8 ff FAO) in dem Fachgebiet Familienrecht müssen ebenfalls erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese besonderen Erfahrungen werden durch eine Mindestzahl selbständig innerhalb der letzten drei Jahre bearbeiteter Fälle aus dem Fachgebiet Familienrecht dokumentiert. Diese so genannten Fallzahlen sind im Rahmen der Fachanwaltszulassung nachzuweisen.

(3) Weiter ist für die Zulassung als »Fachanwältin« bzw. »Fachanwalt« für Familienrecht eine mindestens dreijährige anwaltliche Zulassung und berufliche Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO) erforderlich.

Zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen kann ein Fachgespräch mit dem zuständigen Ausschuss zu führen sein (§ 7 FAO).


Aus diesem Kreis der Fachanwältinnen bzw. Fachanwälte für Familienrecht haben wir in der Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht e.V. (AuF) die bundesdeutsche Elite nach unseren Qualifikationsmerkmalen versammelt. Die Anwaltunion vereint somit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte höchster Qualifikationen aus der gesamten Bundesrepublik in dem Fachgebiet Familienrecht.

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Wenn Sie also Rat in einer familienrechtlichen Rechtsangelegenheit suchen, bietet Ihnen die Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht e.V. (AuF) hier Ansprechpartner/innen mit der nachgewiesen höchsten Sachkunde: Praxisorientiert, engagiert und rechtsprechungssicher.
Wir stellen Ihnen im folgenden die Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht (AuF) vor, damit Sie sich für Ihre Rechtssache die bestmögliche Vertretung suchen können. Auf den folgenden Seiten finden Sie daher alle wichtigen Informationen über die Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht (AuF), die Kompetenzen ihrer Mitglieder in diesem Rechtsgebiet und die (auch regional) richtigen Ansprechpartner/innen für Ihr spezielles Problem.