AuF-Anwälte in alphabethischer Reihenfolge

Praxisorientiert, engagiert und rechtsprechungssicher

In Deutschland sind derzeit etwa 145.000 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Aber nur rund 10.000 von ihnen besitzen die Fachanwaltsqualifikation und dürfen sich nach der Fachanwaltsverordnung auch Fachanwältinnen und Fachanwälte nennen. Von diesen 10.000 Kollegen haben wir in der AuF die Elite versammelt.

Unsere überaus hohen Anforderungen bedingen, dass in jedem Oberlandesgerichtsbezirk lediglich zwei Fachanwältinnen / Fachanwälte, in den Oberlandesgerichtsbezirken Braunschweig, Bremen, Celle und Oldenburg sogar nur je ein/e Fachanwältin / Fachanwalt zu den AuF-Anwälten zählt.

Die klar definierten Qualitätsstandards innerhalb der AuF sichern unseren Mandanten eine Beratung auf höchstem fachlichen Niveau. Darüber hinaus gewährleistet die netzwerkartige Struktur der AuF einen permanenten Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedern, der ebenfalls den Mandanten zugute kommt. Und schließlich ist ständige Fortbildung und Weiterqualifizierung für jeden AuF-Anwalt eine Selbstverständlichkeit.

Und deshalb bieten Ihnen die AuF-Anwälte eine praxisorientierte und rechtsprechungssichere Beratung mit einem hohen persönlichen Engagement.