AuF-Schiedsrichter

Jeder der beiden beteiligten Rechtsanwälte der Parteien benennt ein Mitglied der Anwaltunion zum Schiedsrichter. Lehnt ein Mitglied der Anwaltunion dieses Amt ab, benennt die betroffene Partei ein anderes Mitglied der Anwaltunion.

Um jegliche mögliche Interessenkollisionen zu vermeiden, und um die Erfahrungen einer langjährigen richterlichen Praxis zu nutzen, stellt die Anwaltunion das für den jeweiligen Streitfall zuständige richterliche Mitglied aus dem Kreise nicht mehr aktiv tätiger Familienrichter aus dem Bezirks desjenigen Oberlandesgerichts, das zweitinstanzlich für die gerichtliche Entscheidung des Rechtsstreits zuständig wäre, damit so die örtlichen Erfahrungen dieses nicht mehr aktiv tätigen Richters für das Schiedsverfahren genutzt werden.

Die drei Schiedsrichter wählen sodann aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des Schiedsgerichts in dem betreffenden Verfahren.