Einleitung eines AuF-Schiedsverfahrens

Das Schiedsverfahren wird eingeleitet durch:
  • Antrag zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte auf Einleitung eines Schiedsverfahrens,
  • Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung und der Schiedsordnung durch beide Parteien und ihre jeweiligen Rechtsanwälte,
  • Einzahlung eines Vorschusses.