Einleitung eines AuF-Schiedsverfahrens
Das Schiedsverfahren wird eingeleitet durch:
- Antrag zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte auf Einleitung eines Schiedsverfahrens,
- Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung und der Schiedsordnung durch beide Parteien und ihre jeweiligen Rechtsanwälte,
- Einzahlung eines Vorschusses.