Kosten eines AuF-Schiedsverfahrens
1. Für die Vorbereitung des Schiedsverfahrens fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Satz an.
2. Die Schiedsrichter erhalten eine Vergütung entsprechend den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Die Parteien können mit dem Schiedsgericht eine abweichende Vergütungsvereinbarung treffen.