AuF - Exklusivität und Kosten

Die Anwaltunion Fachanwälte e.V. dokumentiert die überragende berufliche Qualifikation ihrer Mitglieder darüber hinaus insbesondere durch die starke Begrenzung seiner Mitglieder: In jedem Oberlandesgerichtsbezirk finden Sie grundsätzlich nur zwei Mitglieder, in den (vier) Oberlandesgerichtsbezirken Braunschweig, Bremen, Celle und Oldenburg nur je ein Mitglied (aus je einem der vier genannten Oberlandesgerichtsbezirke). Grundsätzlich nur drei Mitglieder finden Sie, wenn in bestimmten Fachgebieten nur ein bestimmtes Klientel (Seite) angenommen wird (etwa im Fachbereich Arbeitsrecht nur Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer oder im Fachbereich Miet- und Wohnungseigentumsrecht nur Mieter bzw. Vermieter oder im Fachbereich Versicherungsrecht nur Versicherer bzw. Versicherungsnehmer)

Exklusivität muß nicht (wesentlich) teurer sein.

Über die Kosten (das Rechtsanwaltshonorar und eventuelle Kosten des Gerichts) soll möglichst frühzeitig mit der / dem Rechtsanwältin /Rechtsanwalt gesprochen werden. Das Anwaltshonorar ist gesetzlich geregelt. Die Höhe des Honorars richtet sich auch bei unseren Mitgliedern zumeist nach dem Streitwert, gelegentlich jedoch auch nach dem Aufwand. Oftmals übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Erstberatung in Höhe der gesetzlichen Gebühren, sofern diese sich nicht gegen den eigenen Versicherungsnehmer richtet.

Bei geringem Einkommen sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe zu beanspruchen.

Alle weiteren Fragen erläutern Ihnen unsere Mitglieder gerne, bezogen auf Ihren konkreten Fall. Sprechen Sie unsere Mitglieder hierzu gezielt an.