AuF - wer?
Die Anwaltunion Fachanwälte (AuF) ist ein bundesweites Netzwerk von Fachanwältinnen / Fachanwälten mit besonders hoher Qualifikation und überragender fachlicher Kompetenz. Die Anwaltunion gehört nicht zu der Kategorie der zahllosen »Anwaltssuchdienste«, sondern sie bündelt bundesweit überragende fachliche Kompetenz in einem in dieser Form einmaligen elitären Netzwerk. Der Anwaltunion können nur Fachanwältinnen / Fachanwälte beitreten, ihre überragende Qualifikation durch wissenschaftliche Tätigkeit und/oder Lehrtätigkeit in den jeweiligen Fachbereichen u.a. erworben haben.
Die Anwaltunion ist 2005 als eingetragener Verein in Hamburg gegründet worden; sie hat ihren Sitz in Berlin und ist dort in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
Alle Mitglieder der Anwaltunion Fachanwälte e.V. dürfen – von einer Ausnahme abgesehen (Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof) – ihre Mandanten vor allen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten, und sie vertreten ihre Mandanten auch dort, wenn dies gewünscht wird.




