AuF-Fachbereiche
Die Fachanwaltsordnung sieht in insgesamt 19 Rechtsgebieten Fachanwältinnen und Fachanwälte vor. In diesen 19 Fachbereichen wird die AuF qualifizierte Ansprechpartner in ganz Deutschland zur Verfügung stellen.
Die Bundesrepublik ist in hinsichtlich der juristischen Zuständigkeit in Oberlandesgerichtsbezirke aufgegliedert. Welcher der AuF-Anwältinnen und –Anwälte grundsätzlich für Sie zuständig ist, hängt also davon ab, in welchem dieser Bezirke Sie selbst ansässig sind. Allerdings steht es Ihnen frei, jed Mitglied der Anwaltunion zu mandatieren, egal wo Sie wohnen.
Klicken Sie bitte auf das Rechtsgebiet, in dem Sie unsere Hilfe benötigen. Wir nennen Ihnen dann die richtigen Ansprechpartner in diesem Bezirk. Sollten Sie selbst keine Zuordnung in das entsprechende Rechtsgebiet vornehmen können, gehen Sie bitte zu Kontakt und bitten Sie telefonisch oder via mail um eine entsprechende Einordnung. Wir helfen Ihnen dann gern.




