Empfehlungen der AuF aus dem Fachbereich Arbeitsrecht
OLG Hamburg
Jan RugeFachanwalt für Arbeitsrecht
Hans-Henny-Jahnn-Weg 9
22085 Hamburg
Fon: 040 / 27 0 75 50
Fax: 040 / 27 0 75 555
Web: www.rugekroemer.de
der Kanzlei RUGE • KRÖMER.
Nach dem mit Prädikat abgeschlossenen ersten Staatsexamen, wo er bereits das Wahlfach Arbeitsrecht belegt hatte, war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Arbeitsrecht von Prof. Martens an der Universität Hamburg tätig und hat als akademischer Tutor unterrichtet. Sein Referendariat hat er mit Stationen beim Landesarbeitsgericht Hamburg, in der Arbeitsrechtsabteilung von Gleiss Lutz in Stuttgart, im Dienstrechtsreferat des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Wahlstation in der Arbeitsrechtsabteilung von CMS Hasche Sigle in Hamburg bewusst arbeitsrechtlich ausgerichtet. Im Juli 1997 hat er die Große Juristische Staatsprüfung mit Prädikat bestanden. Danach hat er in der Arbeitsrechtsabteilung von CMS Hasche Sigle in Hamburg begonnen und dort bis zur Gründung der Kanzlei RUGE • KRÖMER im Oktober 1999 als Rechtsanwalt gearbeitet.
Rechtsanwalt Ruge ist Vorsitzender des Fachbereichs Arbeitsrecht der Anwaltunion Fachanwälte e.V. Die Anwaltunion Fachanwälte versteht sich als Interessenvertretung und Netzwerk der anerkanntesten Fachanwälte des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks. Er ist seit 1997 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DeutschenAnwaltVerein.
Rechtsanwalt Ruge führt seit Jahren u. a. für das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg, die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg (AVH), den Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KV), die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, EUROFORUM und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) sowie verschiedene private und öffentliche Unternehmen, Institutionen und Behörden arbeitsrechtliche Seminare durch. Rechtsanwalt Ruge referiert seit 1997 in den Fachanwaltslehrgängen Arbeitsrecht der Juristischen Fachseminare. Er unterrichtet die Themenbereiche Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungs- /Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht und Befristung/Anfechtung/Aufhebungsvertrag. Für die Juristischen Fachseminare hat er auch diverse Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Arbeitsrecht gemäß § 15 FAO geleitet. Fachanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich 10 Stunden pro Jahr fortzubilden. Eine Auswahl der von Rechtsanwalt Ruge gehaltenen Seminare sowie eine Auswahl zukünftiger Seminarveranstaltungen können Sie einsehen in der Liste Seminare Jan Ruge.
In seiner heutigen anwaltlichen Tätigkeit hat Rechtsanwalt Ruge folgende Schwerpunkte:
- Beratung und Durchsetzung von betriebsbedingten (Massen-)Entlassungen einschließlich dem Führen von Interessenausgeichs- und Sozialplanverhandlungen,
- Gestaltung von Personalabbau über Transfergesellschaften,
- Aushandeln von Vertragsbeendigungen bei Führungskräften (leitende Angestellte, Ärzte, Geschäftsführer und Vorstände),
- Durchsetzung von krankheitsbedingten Kündigungen und Kündigungen von tariflich unkündbaren Arbeitnehmern,
- Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, insbesondere von Führungskräften, Ärzten, Geschäftsführern und Vorständen,
- Führen von (Massen-)Kündigungsschutz- und Entfristungsprozessen,
- Führung von betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren,
- Einführung, Gestaltung und Umsetzung variabler Vergütungssysteme, insbesondere nach dem neuen TVöD und durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen,
- Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Personalvertretungsrechts,
- Eingruppierung nach tariflichen Regelungen, insbesondere TVöD, BAT und ERA,
- Arbeitszeitrecht, insbesondere in Krankenhäusern, bei Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Rechtsanwalt Ruge hat für seine Mandanten bereits mehrere Verfahren erfolgreich beim BAG und beim EuGH geführt. Er vertritt Unternehmen und Führungskräfte bundesweit.
Er ist Autor der Themenbereiche:
- Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG, Beendigung durch Befristung, Beendigung durch auflösende Bedingung und Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung in: „Handbuch Kündigungsrecht“, DeutscherAnwaltVerlag (2006) sowie des
- Themenbereichs Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte in "Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege", 1. Aufl. 2001, Kohlhammer-Verlag.