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Marokko - Beitritt zum Haager Abkommen für die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Inzwischen ist als erstes nordafrikanisches/islamisches Land - bis auf die Türkei, die bisher schon Mitgliedstaat war - auch Marokko dem HKindEntÜ (Haager Abkommen für die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) beigetreten.
Dessen Bestimmungen werden dabei jeweils zu denjenigen Ländern wirksam, die zugestimmt haben oder noch zustimmen werden.
Mitglied zumindest im Verhältnis zu Deutschland ist auch Armenien
Manche Staaten, die sonst dem HKindEntÜ angehören, haben allerdings mit ausgewählten Partnern bilaterale Abkommen geschlossen, um die Rückführung entführter Kinder zu erreichen, etwa
- Frankreich mit Algerien, Ägypten, dem Libanon, Marokko und Tunesien
- Schweden mit Ägypten und Tunesien
- die Schweiz mit dem Libanon
- die USA mit Ägypten
- Belgien mit Marokko und Tunesien
Weitere Informationen und die aktualisierte Fassung des HKindEntÜ mit dem Überblick über den jeweiligen Stand der Dinge finden Sie jeweils bei
http://www.hcch.net/index_en.php?act=text.display&tid=21
http://www.hcch.net/upload/text28d.pdf
Beitrag unseres Mitglieds Rechtsanwalt Priv. Doz. Dr. Peter Finger, Fachanwalt für Familienrecht, Frankfurt
Eingestellt am 10.06.2010 von Anwaltunion Fachanwälte e.V. (AuF) - Fachbereich Familienrecht -
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