Marokko - Beitritt zum Haager Abkommen für die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Internationale Kindesentführung nach Marokko - HKindEntÜ

Inzwischen ist als erstes nordafrikanisches/islamisches Land - bis auf die Türkei, die bisher schon Mitgliedstaat war - auch Marokko dem HKindEntÜ (Haager Abkommen für die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) beigetreten.

Dessen Bestimmungen werden dabei jeweils zu denjenigen Ländern wirksam, die zugestimmt haben oder noch zustimmen werden.

Mitglied zumindest im Verhältnis zu Deutschland ist auch Armenien

Manche Staaten, die sonst dem HKindEntÜ angehören, haben allerdings mit ausgewählten Partnern bilaterale Abkommen geschlossen, um die Rückführung entführter Kinder zu erreichen, etwa

  • Frankreich mit Algerien, Ägypten, dem Libanon, Marokko und Tunesien
  • Schweden mit Ägypten und Tunesien
  • die Schweiz mit dem Libanon
  • die USA mit Ägypten
  • Belgien mit Marokko und Tunesien

Weitere Informationen und die aktualisierte Fassung des HKindEntÜ mit dem Überblick über den jeweiligen Stand der Dinge finden Sie jeweils bei

http://www.hcch.net/index_en.php?act=text.display&tid=21

http://www.hcch.net/upload/text28d.pdf

Beitrag unseres Mitglieds Rechtsanwalt Priv. Doz. Dr. Peter Finger, Fachanwalt für Familienrecht, Frankfurt



Eingestellt am 10.06.2010 von Anwaltunion Fachanwälte e.V. (AuF) - Fachbereich Familienrecht -
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 2,5 bei 2 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)