Neue Fachanwaltschaften

Die Satzungsversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer (das Anwaltsparlament) haben erst in den letzten Jahren verstärkt die Einführung folgender neuer Fachanwaltschaften beschlossen:
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Medizinrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht.
Diese Fachbereiche werden noch aufgebaut; Ansprechpartner ist der Präsident der Anwaltunion.