Fachanwältinnen / Fachanwälte der AuF in den OLG-Bezirken

Fachanwältinnen / Fachanwälte der AuF in den OLG-Bezirken - karte
Die Bundesrepublik ist in hinsichtlich der juristischen Zuständigkeit in Oberlandesgerichtsbezirke gegliedert. Meist orientieren sich die örtlichen Gerichte in Familiensachen an der Rechtsprechung des ihnen jeweils übergeordneten Oberlandesgerichts. Die im Bezirk des jeweiligen Obergerichts ansässigen Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, die häufig dort auftreten, kennen die Besonderheiten dieser Rechtsprechung, insbesondere der einzelnen Senate dieses Oberlandesgerichts. Demzufolge können die Mitglieder der Anwaltunion Familienrecht e.V. die für den Bezirk ihres Oberlandesgerichts geltende aktuelle Rechtsprechung, insbesondere der betreffenden Senate, bereits bei der Beratung, sodann bei der Vertretung ihrer Mandantin / ihres Mandanten berücksichtigen.

Muss eine Mandantin / ein Mandant aus einem bestimmten Bezirk eines Obergerichts in dem Bezirk eines anderen Obergerichts einen Rechtsstreit führen oder eine Empfehlung abgeben, kann sie / er entweder unsere in diesem Bezirk ansässigen Mitglieder unmittelbar anrufen, oder aber Sie finden innerhalb unseres Netzwerks kompetente Beratung und Vertretung.


Welche/r der AuF-Anwältinnen bzw. AuF–Anwälte innerhalb eines Oberlandesgerichtsbezirks grundsätzlich für Sie zuständig ist, hängt also zunächst davon ab, in welchem dieser Bezirke Sie selbst ansässig sind. Allerdings steht es Ihnen frei, jed Mitglied der Anwaltunion zu mandatieren, egal wo Sie wohnen.

Wenn Sie wissen wollen, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk Ihr Wohnort oder der Sitz des für Sie zuständigen Gerichts liegt, ermitteln Sie dies über den kostenlosen Dienst

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