AuF-Schiedsgerichte

Die Anwaltunion hat für die Fachbereiche Erbrecht und Familienrecht Schiedsgerichte errichtet, die nicht nur den Mitgliedern der Anwaltunion zugänglich sind, sondern allgemein genutzt werden können. Damit ermöglicht es die Anwaltunion rechtsuchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, erb- und familienrechtliche Auseinandersetzungen außerhalb der schwerfälligen und teuren Justiz zu führen und nach Möglichkeit ohne langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu beenden. Ein Schiedsverfahren kann bereits vor Einleitung eines Prozesses bei Gericht, aber auch im Rahmen eines ruhenden (§ 251 ZPO) oder ausgesetzten gerichtlichen Verfahrens (§ 278 Abs. 5 ZPO) geführt werden.

Das Schiedsgericht der Anwaltunion ist jedoch nur für rechtliche Streitfragen, nicht aber für Mediation zuständig. Es besteht aus zwei Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten der Anwaltunion sowie einem / einer familienrechtlich sehr erfahrenen Berufsrichter/in.