AuF-Schiedsgericht in Familiensachen

Die Anwaltunion hat für das Familienrecht ein Schiedsgericht errichtet, das nicht nur den Mitgliedern der Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht e.V. (AuF) zugänglich sind, sondern das allgemein genutzt werden kann. Damit ermöglicht es die Anwaltunion Fachanwälte Familienrecht e.V. (AuF) rechtsuchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern, familienrechtliche Auseinandersetzungen außerhalb der schwerfälligen und teuren Justiz zu führen und nach Möglichkeit ohne langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu beenden.

Das Schiedsgericht der Anwaltunion ist jedoch nur für rechtliche Streitfragen, nicht aber für Mediation zuständig. Es besteht aus zwei Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten der Anwaltunion sowie einem / einer familienrechtlich sehr erfahrenen Berufsrichter/in.


Ein Schiedsverfahren kann bereits vor Einleitung eines Verfahrens bei Gericht, aber auch im Rahmen eines ruhenden (§ 251 ZPO) oder ausgesetzten gerichtlichen Verfahrens (§ 278 Abs. 5 ZPO) geführt werden. Das Schiedsgericht der Anwaltunion Fachanwälte für Familiensachen e.V. erledigt Rechtsstreitigkeiten daher bereits vor Beginn eines Verfahrens bei Gericht, aber auch im Rahmen eines laufenden, ruhenden oder ausgesetzten gerichtlichen Verfahrens in folgenden familienrechtlichen Verfahrensarten:
  • Unterhaltsrecht
  • Familienvermögensrecht (einschließlich Ehewohnungs- und Hausratssachen)


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