Familienrecht 2007 - Kassel

Mitgliederversammlung des Fachbereichs Familienrecht 2007 in Kassel

Die Mitgliederversammlung 2007 des Fachbereichs Familienrecht der AuF fand am 10.11.2007 in Kassel statt. Der Vortrag von Prof. Siegfried Willutzki zum Thema »30 Jahre Eherechtsreform - Rückblick und Ausblick« war einer der beiden Höhepunkte der diesjährigen Mitgliederversammlung der AuF Anwaltunion Fachanwälte e.V. (Fachbereich Familienrecht) in Kassel.

Zweiter Höhepunkt: Rechtsanwalt Dr. Ludwig Bergschneider stellte das von den Mitgliedern des Fachbereichs Familienrecht der Anwaltunion Fachanwälte gewählte familienrechtliche Fachbuch des Jahres 2007 vor: Bäumel/Büte/Poppen, Unterhaltsrecht.


Bericht über die Mitgliederversammlung des Fachbereiches Familienrecht der Anwaltunion Fachanwälte e.V.

am 10./11.11.2007 in Kassel

Die Anwaltunion Fachanwälte (AuF, ein Zusammenschluss von langjährig tätigen Fachanwälten) hat in Kassel ihre 3. Mitgliederversammlung im Fachbereich Familienrecht abgehalten. Der Zeitpunkt der Tagung war glücklich gewählt, hatte doch der Deutsche Bundestag unmittelbar zuvor die lange umstrittene Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. So konnte unter Beteiligung von langjährig erfahrenen Fachanwälten die Neuerungen der Reform, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsunterhalt und Begrenzungsmöglichkeiten des Unterhaltes erörtert werden. In diese Diskussion paßte glänzend der Festvortrag von Prof. Siegfried Willutzki, des langjährigen Vorsitzendes des Deutschen Familiengerichtstages und Autor ungezielter Fachveröffentlichungen zum Familienrecht mit dem Thema „30 Jahre Eherechtsreform - Rückblick und Ausblick”.

Prof. Willutzki wies zu Recht auf das schon beim ersten Eherechtsreformgesetz am 01.07.1977 vorgesehene Konzept von deutlich reduzierten Unterhaltsansprüchen und einer wesentlich stärker betonten Eigenverantwortlichkeit der geschiedenen Ehegatten für ihr wirtschaftliches Fortkommen hin. Dieses Prinzip der Eigenverantwortlichkeit sei dann in der Folgezeit durch eine Überbetonung der nachwirkenden ehelichen Solidarität stark verwässert worden.
Der spätere Versuch des Gesetzgebers im Unterhaltsänderungsgesetz aus dem Jahre 1986, die Unterhaltshöhe herabzusetzen oder zu begrenzen, sei durch vage Gesetzesformulierungen praktisch gescheitert. Mit der jetzigen Neuregelung im Unterhaltsänderungsgesetz (2008) habe der Gesetzgeber sowohl beim nachehelichen Betreuungsunterhalt des § 1570 BGB wie auch beim Betreuungsunterhalt nichtehelicher Kinder des § 16151 BGB die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einer weitgehenden Gleichbehandlung gewahrt.

Dieser Festvortrag schloß sich eindrucksvoll an die Vorträge von Prof. Dr. Diederichsen und Bundesrichter am Bundesgerichtshof Dose auf der letzten Mitgliederversammlung 2007 in Würzburg an.

Anläßlich der Mitgliederversammlung wurde auch das von den Mitgliedern gewählte Fachbuch des Jahres bekannt gegeben. Es handelt sich um die Neuerscheinung „Bäume)/Büthe/Poppen: Unterhaltsrecht, einem Kurzkommentar aus der gelben Reihe des Beck-Verlages”. Rechtsanwalt Dr. Ludwig Bergschneider betonte in seiner Laudatio den hohen Praxisbezug dieses auch die unterhaltsrechtlichen Nebengebiete wie Sozial- und Steuerrecht einschließen, ganz an der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ausgerichteten Handkommentars.

Die anwesenden Mitglieder befaßten sich schließlich unter Leitung von Rechtsanwalt/FamR. Dr. Norbert Kleffmann auch mit den weiteren vom Bundesjustizministerium angestoßenen Reformen des Güter- und Versorgungsausgleichs sowie dem geplanten Familienverfahrensgesetz.

Es herrschte bei den anwesenden Mitgliedern Übereinstimmung, daß bei den vom Gesetzgeber jetzt vorgesehenen Reformvorhaben angesichts der teilweise unbestimmten Formulierungen mit einer Vielzahl von Auslegungsmöglichkeiten in den nächste Jahren ein interessantes aber auch vielfältiges Tätigkeitsfeld für alle mit dem Familienrecht befaßten Rechtsanwälten und Richtern entstehen wird.

Rechtsanwalt Peter Leßmann, Hamburg