Herbsttagung Familienrecht 2009 - München
HERBSTTAGUNG 2009 DES FACHBEREICHS FAMILIENRECHT DER ANWALTUNION FACHANWÄLTE E.V. AM 13./14. NOVEMBER 2009 IN MÜNCHEN
Die 5. Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Anwaltunion Fachanwälte e.V. – Fachbereich Familienrecht – in der sich langjährig erfahrene und tätige Fachanwälte für Familienrecht zusammengeschlossen haben, fand in diesem Jahr in München statt. Die Mitglieder des Fachbereichs Familienrecht haben sich am 13. November 2009 im Eden Hotel Wolff in München getroffen. Der Vorsitzende des Fachbereichs Familienrecht der AuF e.V., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Norbert Kleffmann, begrüßte zunächst die aus dem gesamten Bundesgebiet angereisten Teilnehmer.
Die Veranstaltung der AuF e.V. - Fachbereich Familienrecht - stand in diesem Jahr unter dem Eindruck der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen grundlegenden Gesetzesänderungen im Familienrecht, die die Mitglieder auch bereits anläßlich der 4. Herbsttagung der AuF e.V. – Fachbereich Familienrecht – im Steigenberger Hotel Hamburg am 14. November 2008 beschäftigt hatte.
Zum 1. September 2009 sind
- die Güterrechtsreform durch das Zugewinnausgleichsänderungsgesetz (ZuGewAusglÄndG)
- das in Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) verankerte Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
sowie einige weitere Gesetzesänderungen, die das Familienrecht im weitesten Sinne betreffen, in Kraft getreten.
Mit diesen Gesetzen gehen sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht grundlegende Änderungen einher.
Einer der Höhepunkte der Veranstaltung war der Vortrag von Frau Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München und stellvertretende Vorsitzende sowie Pressesprecherin des DFGT e.V., die ausführlich zu den verfahrensrechtlichen Änderungen referierte, die das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) für Gerichte, Anwälte und nicht zuletzt auch die betroffenen Beteiligten mit sich bringt.
Einen weiteren Höhepunkt stellte das von der stellvertretenden Vorsitzenden der AuF e.V. - Fachbereicht Familienrecht - Rechtsanwältin Monika Luchtenberg, Düsseldorf, vorgestellte familienrechtliche Buch des Jahres 2009 dar, das die Mitglieder des Fachbereichs Familienrecht der Anwaltunion Fachanwälte e.V. auch zur diesjährigen Herbsttagung wieder gewählt haben.
In diesem Jahr fiel die Wahl der Mitglieder das Fachbereichs Familienrecht der AuF e.V. mit deutlichem Vorsprung der abgegebenen Stimmen auf das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, das von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Michael Klein herausgegeben, vom Luchterhand Verlag, einer Marke von Wolters Kluwer Deutschland GmbH, verlegt wird und im Oktober 2009 in der 7. Auflage erschienen ist.
Frau Rechtsanwältin Luchtenberg hob die besondere Herausforderung hervor, die in diesem Jahr mit der Herausgabe und Aktualisierung der 7. Auflage des Handbuchs des Fachanwalts Familienrecht verbunden war.
Sämtliche zum 1. September 2009 in Kraft getretene, das Familienrecht betreffende Gesetzesänderungen mußten in das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht eingearbeitet werden.
Darüber hinaus waren zwischenzeitliche Gesetzesänderungen
- im Abstammungsrecht,
- im Sozialrecht,
- im Sorgerecht,
- bei der Prozeßkostenhilfe (jetzt Verfahrenskostenhilfe)
- bei der Erbschaftssteuer
- durch die Jahressteuergesetze 2009
zu berücksichtigen.
Sämtliche 21 Kapitel mußten wegen des mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geänderten Verfahrensrechts überarbeitet werden.
In das Kapitel Unterhaltsrecht galt es die zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unterhaltsänderungsgesetz (2008), das bereits zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, einzuarbeiten, nachdem inzwischen zahlreiche Entscheidungen auch des Bundesgerichtshofes verkündet und veröffentlicht worden sind, die sich mit den Gesetzesänderungen im Unterhaltsrecht befassen.
Das zeitnahe Erscheinen des Handbuchs des Fachanwalts Familienrecht war vor diesem Hintergrund mit einer großen Kraftanstrengung für die Herausgeber und Autoren des Handbuchs des Fachanwalts Familienrecht verbunden.
Frau Rechtsanwältin Monika Luchtenberg betonte in ihrer Laudatio den großen Praxisbezug dieses Fachanwaltshandbuchs, das sowohl in verfahrensrechtlicher als auch materiellrechtlicher Hinsicht ein längst unentbehrliches Standardwerk für jeden Fachanwalt für Familienrecht geworden ist und bedankte sich im Namen der teilnehmenden Mitglieder der Herbsttagung beim Luchterhand Verlag / Wolters Kluwer Deutschland GmbH für die freundlicherweise zur Verfügung gestellten Freiexemplare des Handbuchs des Fachanwalts Familienrecht.
Alle anwesenden Mitglieder waren sich einig darüber, daß die nun in Kraft getretenen Gesetzesänderungen, die ihre Schatten bereits seit Jahren vorausgeworfen haben, auch in den nächsten Jahren ein ebenso interessantes wie auch vielfältiges Tätigkeitsfeld für alle mit dem Familienrecht befaßten Fachanwälte für Familienrecht und Familienrichter darstellen werden.
Die Herbsttagung endete nach einer Stadtrundfahrt mit einem gemeinsamen Abendessen zum allgemeinen kollegialen Erfahrungsaustausch.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Monika Luchtenberg, Düsseldorf